Anerkennungsverfahren in Bayern
Intro von Michael Thoma
Bei der Betrachtung des Anerkennungsverfahrens ist zu beachten, dass in Bayern seit dem KMS von 1999 zwischen Legasthenie (= Krankheit, schwer therapierbar) und LRS (vorübergehende Lese- und Rechtschreibschwäche) unterschieden wird. Je nach den Testergebnissen wird dann vom Schulpsychologen oder Therapeuten eine Unterscheidung vorgenommen bzw. eine Diagnose erstellt.

